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   LSG Sachsen, 22.02.2001 - L 3 AL 127/98   

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https://dejure.org/2001,16629
LSG Sachsen, 22.02.2001 - L 3 AL 127/98 (https://dejure.org/2001,16629)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 22.02.2001 - L 3 AL 127/98 (https://dejure.org/2001,16629)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 22. Februar 2001 - L 3 AL 127/98 (https://dejure.org/2001,16629)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bemessung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld; Durchschnittlich erzieltes Arbeitsentgelt; Tarifliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit; Erhöhung der Arbeitszeit ; Fehlen tariflicher Regelungen; Entgelt für gewöhnlich geleistete Mehrarbeit

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 23.09.1980 - 7 RAr 109/79

    Arbeitszeit - Tarifregelung

    Auszug aus LSG Sachsen, 22.02.2001 - L 3 AL 127/98
    Unter dem Begriff der tariflichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit ist die Wochenarbeitszeit zu verstehen, die nach dem Tarifvertrag die regelmäßige ist (BSG SozR 4100 § 112 Nr. 14).

    Verfassungsrechtlich ist es daher nicht geboten, dass sich die in ihrer absoluten und relativen Höhe nicht sehr beträchtlichen Beitragsanteile, die auf höhere Arbeitsentgelte entfallen, leistungssteigernd auswirken (BVerfG a.a.O.; Schwertfeger, Die Sozialgerichtsbarkeit 1975, S. 349, 353; BSG, Urteil vom 23.09.1980, 7 RAr 109/79).

    Dem Sozialstaatsgebot des Art. 20 Abs. 1 Grundgesetz (GG) entspricht die Vorschrift des § 112 AFG bereits dadurch, dass sie dem Arbeitslosen angemessenen Ersatz für den Ausfall leistet, den dieser dadurch erleidet, dass er keinen Arbeitsplatz findet, in dem er das im vorigen Beschäftungsverhältnis erzielte Arbeitsentgelt realisieren kann (BVerfG, a.a.O.; BSG, Urteil vom 23.09.1980, 7 RAr 109/79).

  • BVerfG, 24.05.2000 - 1 BvL 1/98

    Lohnersatzleistungen

    Auszug aus LSG Sachsen, 22.02.2001 - L 3 AL 127/98
    Gemäß dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24.05.2000 (NZS 2000 S. 345), habe sich die Bemessung der Höhe der jeweiligen Lohnersatzleistung grundsätzlich an dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt zu orientieren.

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24.05.2000 (1 BvL 1/98; 1 BvL 4/98; 1 BvL 15/99).

  • BVerfG, 18.06.1975 - 1 BvL 4/74

    Waisenrente II

    Auszug aus LSG Sachsen, 22.02.2001 - L 3 AL 127/98
    Insoweit handelt es sich dann um die Folge einer typisierenden Regelung, die insbesondere bei der Ordnung von Massenerscheinungen notwendig und verfassungsrechtlich hinnehmbar ist (vgl. BVerfGE 11, 245, 254; 17, 1, 23; 40, 121, 136; BVerfG SozR 4100 § 112 Nr. 10).
  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 11/61

    Waisenrente I

    Auszug aus LSG Sachsen, 22.02.2001 - L 3 AL 127/98
    Insoweit handelt es sich dann um die Folge einer typisierenden Regelung, die insbesondere bei der Ordnung von Massenerscheinungen notwendig und verfassungsrechtlich hinnehmbar ist (vgl. BVerfGE 11, 245, 254; 17, 1, 23; 40, 121, 136; BVerfG SozR 4100 § 112 Nr. 10).
  • BVerfG, 28.06.1960 - 2 BvL 19/59

    Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz

    Auszug aus LSG Sachsen, 22.02.2001 - L 3 AL 127/98
    Insoweit handelt es sich dann um die Folge einer typisierenden Regelung, die insbesondere bei der Ordnung von Massenerscheinungen notwendig und verfassungsrechtlich hinnehmbar ist (vgl. BVerfGE 11, 245, 254; 17, 1, 23; 40, 121, 136; BVerfG SozR 4100 § 112 Nr. 10).
  • BSG, 13.05.1987 - 7 RAr 7/86

    Arbeitslosengeld - Urlaubsgeld

    Auszug aus LSG Sachsen, 22.02.2001 - L 3 AL 127/98
    Dieses ist dem Arbeitsentgelt i. S. d. § 112 Abs. 1 AFG nicht zuzurechnen (Brand, in: Niesel, AFG, 2. Aufl., Rdnr. 4 zu § 112; BSG SozR 4100 § 112 Nr. 30).
  • BSG, 09.11.1983 - 7 RAr 42/82

    Tariflich regelmäßige Arbeitszeit - Bereitschaftsdienst - Arbeitsbereitschaft -

    Auszug aus LSG Sachsen, 22.02.2001 - L 3 AL 127/98
    Am 08.07.1997 erließ die Beklagte einen ablehnenden Bescheid, in dem sie auf die Urteile des BSG vom 12.12.1990, (Az: 11 RAr 49/89) und vom 09.11.1983 (Az: 7 RAr 42/82) verwies.
  • BSG, 12.12.1990 - 11 RAr 49/89

    Klage einer Arbeitslosen auf ein höheres Arbeitslosengeld (Alg) gem. § 112

    Auszug aus LSG Sachsen, 22.02.2001 - L 3 AL 127/98
    Am 08.07.1997 erließ die Beklagte einen ablehnenden Bescheid, in dem sie auf die Urteile des BSG vom 12.12.1990, (Az: 11 RAr 49/89) und vom 09.11.1983 (Az: 7 RAr 42/82) verwies.
  • BSG, 27.01.1977 - 7 RAr 105/75

    Zur Frage, ob persönliche Leistungszulagen auf das Unterhaltsgeld anrechenbar

    Auszug aus LSG Sachsen, 22.02.2001 - L 3 AL 127/98
    Regelmäßig ist eine Wochenarbeitszeit dann, wenn der Arbeitnehmer verpflichtet ist, regelmäßig die vereinbarten Arbeitsstunden zu arbeiten, er aber andererseits auch einen Anspruch darauf hat, dass der Arbeitgeber die Vergütung nach Maßgabe der tariflich vereinbarten Arbeitszeit zahlt, ungeachtet dessen, ob der Arbeitgeber auch Verwendung für die Arbeit hat (BSG, SozR 4100 § 112 Nr. 2).
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